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Supervision zwischen Vertrauensschutz und Schweigepflicht

Rechtliche Grundlagen von Datenschutz Schweigepflicht in der Beratung
Detmold, 25. Juni 2021

Als allgemein anerkannte Regel im Beratungsprozess gilt der Respekt vor der Autonomie des Klienten. Für dieses Thema bedeutet Autonomie aber auch den Schutz vertraulicher Daten des Klienten durch den Berater, da nur der Klient selbst über die Preisgabe bzw. Veröffentlichung von sensiblen Daten und Informationen über sich selbst bestimmt.

Dabei hat der Vertrauensschutz noch weitere Ebenen, worüber die sich Coaches oder Supervisionen meistens nur eingeschränkt bewusst sind.

Wie werden die Beziehungen von Coaches und Supervisoren untereinander bei dem Austausch von Informationen über Klienten gestaltet? Oder welche Informationen darf der Coach/ Supervisor an andere weitergeben?

Ein solches Fehlverhaltens im Umgang mit Daten und Informationen hat sowohl Auswirkungen auf eine der oben genannten Ebenen, als auch auf die Klienten und den Berater und zum Teil sogar auf Dritte.

Wichtig ist es also, die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu kennen. Grundlagen zum Datenschutz und zur allgemeinen Schweigepflicht finden sich in unterschiedlichen Normen. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Datenschutzgesetze (DSGVO, BDG, LDSG), die Sozialgesetzbücher (SGB), dienstrechtliche und vertragliche Geheimhaltungsvorschriften sowie die strafrechtlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) zu nennen. Besondere Bedeutung hat die berufliche Schweigepflicht sowie die Voraussetzungen des § 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Denn selbst, wenn eine berufliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für Supervisoren und Coaches gelten, dürfen Dritten nicht unbefugt Geheimnisse von Menschen weitergegeben werden, die dem Berater in besonderem Maße vertrauen.

Fazit: Grundsätzlich ist also jede Beratungssituation unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu betrachten. Jede Form von Beratung basiert auf Vertrauen. Für Berater sollte es daher selbstverständlich sein, die Persönlichkeitsrechte ihrer Klienten ernst zu nehmen und schon im eigenen Interesse sich eine gewisse Umgangssicherheit mit den rechtlichen Vorgaben in der Beratungspraxis erarbeitet haben. Das Online Seminar „Rechtssicherheit in der Beratungspraxis“ gibt dafür einen umfassenden Überblick. TeilnehmerInnen können nach dem Seminar die individuellen Rechtsfolgen ihres Beratungshandelns abschätzen und bewerten.
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Seminar: Rechtssicherheit in der Beratungspraxis

-Vertrauensschutz in der täglichen Beratung durch Coaches und Supervisoren-

Zielgruppe:
Coaches, Supervisoren, Personen in der sozialen Beratung (Drogen-, Schuldner-, Jugendberatung, etc.)

Ihr Nutzen:
Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit sind Grundvoraussetzungen für jede professionelle Beratung. Während Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit im Beratungskontext Fachstandard sind, wird die Vertraulichkeit von Beratern, Coaches und Supervisoren als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Doch für den vollständigen und seriösen Beratungsprozess ist es wesentlich, neben der vollständigen Kenntnis der Vorgaben des Vertrauensschutzes auch die Umsetzung der Anwendungsoptionen, da spezielle Inhalte einer Beratung zum unantastbaren Kernbereich der persönlicher Lebensgestaltung gehören. Dieses Seminar gibt Ihnen einen differenzierten Einblick in die wesentlichen Normen (SGB, StGB, BGB) und thematisiert Fälle und Ausnahmen des Vertrauensschutzes in der täglichen Beratung. TeilnehmerInnen sind nach dem Seminar in der Lage, den Rechtsbereich und Rechtsrahmen ihrer Beratungen zu benennen und Rechtsfolgen aus ihrem Handeln abzuleiten.
 
Inhalt:
1.    Sozialdaten
- Einführung
- Grundprinzipien
                                    
2.    Sozialgeheimnis
- Geltungsbereich
- Verpflichtung
- anvertraute Daten
                                      
3.    Schweigepflicht
- Privatgeheimnisse
- Offenbarung von Geheimnissen / gesetzl. Offenbarungspflicht
- Schweigepflichtentbindung
- Zeugnisverweigerung
                                     
4.    Fallbesprechung aus der Beratungspraxis
- Kontraktvereinbarung
- Rechtsfolgen

Durchführung:
Das Seminar wird ausschließlich als ONLINE-Format angeboten.

Termin:
Donnerstag, 9. September 2021, 09.00 h – 17.00 h
Anmeldeschluss 2. September 2021
Es ist eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen erforderlich

Dozent:
Frank Sommerfeld

Kosten:
150,-- € zzgl. MwSt / Teilnehmer

Anmeldung:
telefonisch, per E-Mail an Info@optcom.eu
Corona Konsequenzen Handeln Krisen Reaktionen

Corona: Wie geht es weiter?

Was die Pandemie für unser zukünftiges Handeln bedeutet
Detmold 12.Mai 2020

Festhalten können wir, dass sich niemand diese Pandemie ausgesucht hat. Fest steht, dass diese Krise nachhaltige Auswirkungen auf das soziale, psychische und wirtschaftliche Leben hat und weiterhin haben wird.
Fest steht aber auch, dass uns Verschwörungstheoretiker ( obwohl der Begriff Theoretiker hier eigentlich fehl am Platz ist) nicht helfen können. Sie sind gefährlich, weil sie mit hoher Ignoranz einfache Lösungen propagieren. Es ist also schlichte Propaganda.

Was auch auffällt ist, dass auch Fachleute im Verlauf dieser Pandemie ihre Auffassungen und Einschätzungen geändert haben und auch weiterhin ändern werden. Gerade seriöse Wissenschaftler zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Faktenlage beobachten und analysieren und in diesem Prozess ihre Einschätzungen selbstverständlich anpassen. Es bedarf gerade in dieser Zeit Menschen, die nicht nach dem Grundsatz argumentieren: „Ich habe es ja schon immer gewusst.“ „Das war doch klar, dass dieses oder jenes so kommen wird.“

Gerade der (wissenschaftliche) Diskurs ist nötig, damit kluge Entscheidungen angepasst an die momentane Situaion neu bewertet und daraus Handlungen abgeleitet werden. Jedoch obliegt dieses Handeln der Politik und somit uns als Souverän. Alle Anpassungen (Stichwort Lockerungen), die momentan vorgenommen werden, sind nur dann erfolgreich, wenn unser eigenes Handeln konsequent bleibt. Denn eins ist das Virus: Konsequent.

Daher hilft es nicht, sich auf seine Bürgerrechte zu berufen und gleichzeitig die Nicht-Beachtung der wirklich hinlänglich bekannten Hygieneregeln als Akt des Widerstands zu verkaufen. Das ist einfach nur dumm. Das Virus erschreckt sich nicht vor Ignoranz, sondern breitet sich gerade dann fröhlich weiter aus. Verantwortliches Handeln bedeutet eben gerade, diese Regeln einzuhalten, um uns aus dem Würgegriff des Virus zu befreien. Eins ist in dieser Krise sowie auch schon in anderen Krisen deutlich geworden, nämlich, dass nur konsequentes und reflektiertes Handeln hilft, um aus Krisen- im besten Falle sogar gestärkt- herauszufinden.

Von daher ist es über Corona hinaus unabdingbar, sich zu vergegenwärtigen, wie wir nicht nur bei einer Pandemie auf Krisen reagieren können.
Wir können somit festhalten: Konsequentes Handeln in einer Krise ist entscheidend. Die Folgen dieses Handelns sind nicht immer vorhersehbar. Jedoch bedeutet Passivität eine Verschärfung der Situation. Regelmäßiges reflektieren der getroffenen Entscheidungen und deren Anpassung ist professionell und kein Eingeständnis von Inkompetenz. Die beste Verarbeitung einer Krise ist der Diskurs über die unterschiedlichen Sichtweisen. Allerdings darf dies nicht zu einer Endlosschleife führen, sondern sollte einmünden in nachvollziehbare und tranparente Entscheidungen. Irren ist menschlich und sollte nicht als Beweis von Inkompetenz betrachtet werden.

Abschließend lässt sich festhalten, dass auch als krude empfundenen Einschätzungen und Handlungen nicht verboten sein dürfen, sondern mit der Realität abgeglichen werden müssen. Nur dann kann es gelingen, eine größtmögliche Akzeptanz für Entscheidungen zu erreichen und im besten Falle zu überzeugen statt zu verbieten und somit als letzte Möglichkeit restriktiv auf Unvernunft reagiert werden muss.

Kontakt

0 52 31 / 68 04 09
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